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Wohneigentum Langmattstrasse, Muttenz

2004 - 2008

 
 

Ein Richtplan aus dem Jahr 1966 war die rechtliche Vorgabe, die einen Interpretationsspielraum bezüglich des Baukörpers enthielt, während Lage und Geschossigkeit vorgegeben waren.
Die Bauherrschaft suchte einen Bau mit den skulpturalen Anklängen, wie sie beim Bau in Ziefen vorhanden waren. Es entstanden ein äusserer und ein innerer Baukörper, die sich durchdringen. Die Aussenhaut des inneren Baukörpers ist in dunkel pulverbeschichtetem Metall, der äussere Baukörper in Sichtbeton ausgeführt. Der Raum auf Fussgängerebene wird durch die Gartenmauern und Schnitthecken gefasst und öffnet sich in den Grünraum im Inneren des Gevierts. Der Baukörper tritt darüber als Solitär in Erscheinung und schliesst das Richtplangebiet im Westen als Gegenpol zum Betonbau der Kantonalbank ab.
Die variierende Tiefe der Balkone erzeugt verschiedene Schattierungen, Licht- und Raumsituationen auf den Balkonen und in den Wohnungen, die sich in unterschiedlichen Nutzungen niederschlagen werden.
Raumhohe Fenster öffnen den Wohnraum zum privaten Aussenraum, während die geschlossenen Brüstungen der Balkone die Wohneinheit als Ganzes abschliessen und deren Privatheit bewahren.